darfi. Grundstücksinfo

Grundstück in Zell am Pettenfirst

Was gilt auf einem Grundstück in Zell am Pettenfirst? Nummer oder Adresse eingeben – Darfi zeigt Flächenwidmung, Naturgefahren und mehr aus den offenen Landesdaten Vorarlbergs.

Oder Zell am Pettenfirst auf der Karte ansehen – Widmung, Gefahrenzonen und Grundstücke antippen.

Was Darfi zu Zell am Pettenfirst weiß

Flächenwidmung
Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
Bebauungsplan
Für Zell am Pettenfirst noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
Naturgefahren & Wasser
Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
Natur & Raumplanung
Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.

Katastralgemeinden und Grundstücke in Zell am Pettenfirst

Jedes Grundstück in Zell am Pettenfirst hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):

Was Bauland in Zell am Pettenfirst kostet

55 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Vöcklabruck: 165 €/m² · +6 % seit 2018

Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein.

Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0

Häufige Fragen

Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Zell am Pettenfirst?

Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.

Kann ich in Zell am Pettenfirst auf meinem Grundstück bauen?

Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.

Was kostet ein Baugrundstück in Zell am Pettenfirst?

Im Durchschnitt 55 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.

Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Zell am Pettenfirst nachfragen. Alle Gemeinden