Was Darfi zu Werfen weiß
- Flächenwidmung
- Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
- Bebauungsplan
- Für Werfen noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
- Naturgefahren & Wasser
- Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
- Natur & Raumplanung
- Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.
Katastralgemeinden und Grundstücke in Werfen
Jedes Grundstück in Werfen hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):
- Grundstücke in Werfen Markt · KG 55506
- Grundstücke in Reitsam · KG 55508
- Grundstücke in Scharten · KG 55509
- Grundstücke in Sulzau · KG 55511
- Grundstücke in Wimm · KG 55513
Was Bauland in Werfen kostet
239 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Sankt Johann im Pongau: 301 €/m² · +55 % seit 2018
- 2018155
- 2019152
- 2020167
- 2021187
- 2022186
- 2023233
- 2024245
- 2025239
Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein. Weil es in Werfen allein zu wenige Käufe gibt, rechnet Statistik Austria Werfen mit Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen zusammen – der Wert gilt für alle gemeinsam.
Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0
Häufige Fragen
Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Werfen?
Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.
Kann ich in Werfen auf meinem Grundstück bauen?
Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Was kostet ein Baugrundstück in Werfen?
Im Durchschnitt 239 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.
Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Werfen nachfragen. Alle Gemeinden