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Grundstück in Wartberg ob der Aist

Was gilt auf einem Grundstück in Wartberg ob der Aist? Nummer oder Adresse eingeben – Darfi zeigt Flächenwidmung, Naturgefahren und mehr aus den offenen Landesdaten Vorarlbergs.

Oder Wartberg ob der Aist auf der Karte ansehen – Widmung, Gefahrenzonen und Grundstücke antippen.

Was Darfi zu Wartberg ob der Aist weiß

Flächenwidmung
Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
Bebauungsplan
Für Wartberg ob der Aist noch nicht vorhanden – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
Naturgefahren & Wasser
Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
Natur & Raumplanung
Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.

Katastralgemeinden und Grundstücke in Wartberg ob der Aist

Jedes Grundstück in Wartberg ob der Aist hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):

Was Bauland in Wartberg ob der Aist kostet

189 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Freistadt: 96 €/m² · +101 % seit 2018

Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein.

Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0

Häufige Fragen

Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Wartberg ob der Aist?

Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.

Kann ich in Wartberg ob der Aist auf meinem Grundstück bauen?

Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.

Was kostet ein Baugrundstück in Wartberg ob der Aist?

Im Durchschnitt 189 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.

Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Wartberg ob der Aist nachfragen. Alle Gemeinden