darfi. Grundstücksinfo

Grundstück in St. Florian am Inn

Was gilt auf einem Grundstück in St. Florian am Inn? Nummer oder Adresse eingeben – Darfi zeigt Flächenwidmung, Naturgefahren und mehr aus den offenen Landesdaten Vorarlbergs.

Oder St. Florian am Inn auf der Karte ansehen – Widmung, Gefahrenzonen und Grundstücke antippen.

Was Darfi zu St. Florian am Inn weiß

Flächenwidmung
Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
Bebauungsplan
Für St. Florian am Inn noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
Naturgefahren & Wasser
Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
Natur & Raumplanung
Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.

Katastralgemeinden und Grundstücke in St. Florian am Inn

Jedes Grundstück in St. Florian am Inn hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):

Was Bauland in St. Florian am Inn kostet

67 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Schärding: 59 €/m² · +67 % seit 2018

Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein.

Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0

Häufige Fragen

Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in St. Florian am Inn?

Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.

Kann ich in St. Florian am Inn auf meinem Grundstück bauen?

Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.

Was kostet ein Baugrundstück in St. Florian am Inn?

Im Durchschnitt 67 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.

Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt St. Florian am Inn nachfragen. Alle Gemeinden