darfi. Grundstücksinfo

Grundstück in Nußbach

Was gilt auf einem Grundstück in Nußbach? Nummer oder Adresse eingeben – Darfi zeigt Flächenwidmung, Naturgefahren und mehr aus den offenen Landesdaten Vorarlbergs.

Oder Nußbach auf der Karte ansehen – Widmung, Gefahrenzonen und Grundstücke antippen.

Was Darfi zu Nußbach weiß

Flächenwidmung
Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
Bebauungsplan
Für Nußbach noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
Naturgefahren & Wasser
Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
Natur & Raumplanung
Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.

Katastralgemeinden und Grundstücke in Nußbach

Jedes Grundstück in Nußbach hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):

Was Bauland in Nußbach kostet

150 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · +116 % seit 2018

Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein. Weil es in Nußbach allein zu wenige Käufe gibt, rechnet Statistik Austria Nußbach mit Oberschlierbach zusammen – der Wert gilt für alle gemeinsam.

Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0

Häufige Fragen

Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Nußbach?

Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.

Kann ich in Nußbach auf meinem Grundstück bauen?

Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.

Was kostet ein Baugrundstück in Nußbach?

Im Durchschnitt 150 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.

Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Nußbach nachfragen. Alle Gemeinden