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Grundstück in Neustift im Stubaital

Was gilt auf einem Grundstück in Neustift im Stubaital? Nummer oder Adresse eingeben – Darfi zeigt Flächenwidmung, Naturgefahren und mehr aus den offenen Landesdaten Tirols.

Oder Neustift im Stubaital auf der Karte ansehen – Widmung, Gefahrenzonen und Grundstücke antippen.

Was Darfi zu Neustift im Stubaital weiß

Flächenwidmung
Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
Bebauungsplan
Für Neustift im Stubaital noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
Naturgefahren & Wasser
Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
Natur & Raumplanung
Schutzgebiete, Natura 2000, Ortsbildschutz, Denkmäler.

Katastralgemeinden und Grundstücke in Neustift im Stubaital

Jedes Grundstück in Neustift im Stubaital hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):

Beispiele mit Adresse:

Was Bauland in Neustift im Stubaital kostet

543 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Innsbruck-Land: 604 €/m² · +68 % seit 2018

Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein.

Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0

Häufige Fragen

Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Neustift im Stubaital?

Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.

Kann ich in Neustift im Stubaital auf meinem Grundstück bauen?

Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.

Was kostet ein Baugrundstück in Neustift im Stubaital?

Im Durchschnitt 543 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.

Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Neustift im Stubaital nachfragen. Alle Gemeinden