Was Darfi zu Mörtschach weiß
- Flächenwidmung
- Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
- Bebauungsplan
- Für Mörtschach noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
- Naturgefahren & Wasser
- Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
- Natur & Raumplanung
- Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.
Katastralgemeinden und Grundstücke in Mörtschach
Jedes Grundstück in Mörtschach hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):
- Grundstücke in Mörtschach · KG 73506
- Grundstücke in Stranach · KG 73514
Was Bauland in Mörtschach kostet
63 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Spittal an der Drau: 89 €/m² · +33 % seit 2018
- 201848
- 201947
- 202048
- 202150
- 202257
- 202355
- 202467
- 202563
Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein. Weil es in Mörtschach allein zu wenige Käufe gibt, rechnet Statistik Austria Mörtschach mit Flattach, Großkirchheim, Heiligenblut am Großglockner, Mallnitz, Malta, Rangersdorf, Stall, Winklern zusammen – der Wert gilt für alle gemeinsam.
Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0
Häufige Fragen
Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Mörtschach?
Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.
Kann ich in Mörtschach auf meinem Grundstück bauen?
Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Was kostet ein Baugrundstück in Mörtschach?
Im Durchschnitt 63 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.
Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Mörtschach nachfragen. Alle Gemeinden