Was Darfi zu Maria Neustift weiß
- Flächenwidmung
- Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
- Bebauungsplan
- Für Maria Neustift noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
- Naturgefahren & Wasser
- Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
- Natur & Raumplanung
- Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.
Katastralgemeinden und Grundstücke in Maria Neustift
Jedes Grundstück in Maria Neustift hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):
- Grundstücke in Blumau · KG 49303
- Grundstücke in Buchschachen · KG 49304
- Grundstücke in Dörfl · KG 49305
- Grundstücke in Platten · KG 49320
Was Bauland in Maria Neustift kostet
75 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Steyr-Land: 141 €/m² · +38 % seit 2018
- 201855
- 201960
- 202060
- 202160
- 202272
- 202378
- 202484
- 202575
Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein. Weil es in Maria Neustift allein zu wenige Käufe gibt, rechnet Statistik Austria Maria Neustift mit Großraming zusammen – der Wert gilt für alle gemeinsam.
Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0
Häufige Fragen
Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Maria Neustift?
Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.
Kann ich in Maria Neustift auf meinem Grundstück bauen?
Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Was kostet ein Baugrundstück in Maria Neustift?
Im Durchschnitt 75 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.
Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Maria Neustift nachfragen. Alle Gemeinden