Was Darfi zu Großmürbisch weiß
- Flächenwidmung
- Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
- Bebauungsplan
- Für Großmürbisch noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
- Naturgefahren & Wasser
- Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
- Natur & Raumplanung
- Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.
Katastralgemeinden und Grundstücke in Großmürbisch
Jedes Grundstück in Großmürbisch hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):
- Grundstücke in Großmürbisch · KG 31012
Was Bauland in Großmürbisch kostet
17 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Güssing: 30 €/m² · +116 % seit 2018
- 20188
- 201912
- 202012
- 202113
- 202214
- 202315
- 202415
- 202517
Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein. Weil es in Großmürbisch allein zu wenige Käufe gibt, rechnet Statistik Austria Großmürbisch mit Bildein, Eberau, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Moschendorf, Neustift bei Güssing, Strem, Tobaj, Tschanigraben zusammen – der Wert gilt für alle gemeinsam.
Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0
Häufige Fragen
Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Großmürbisch?
Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.
Kann ich in Großmürbisch auf meinem Grundstück bauen?
Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Was kostet ein Baugrundstück in Großmürbisch?
Im Durchschnitt 17 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.
Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Großmürbisch nachfragen. Alle Gemeinden