Was Darfi zu Frankenburg am Hausruck weiß
- Flächenwidmung
- Widmung laut Flächenwidmungsplan und welcher Anteil der Fläche betroffen ist.
- Bebauungsplan
- Für Frankenburg am Hausruck noch nicht in Darfi – beim Bauamt der Gemeinde erhältlich.
- Naturgefahren & Wasser
- Gefahrenzonen, Hochwasserflächen, Grundwasserschutz.
- Natur & Raumplanung
- Landesgrünzone, Schutzgebiete, Biotope, Wald.
Katastralgemeinden und Grundstücke in Frankenburg am Hausruck
Jedes Grundstück in Frankenburg am Hausruck hat eine eigene Seite. Die Listen zeigen sie geordnet nach Nummer, je Katastralgemeinde (KG):
- Grundstücke in Frankenburg · KG 50007
- Grundstücke in Frein · KG 50009
- Grundstücke in Hintersteining · KG 50014
- Grundstücke in Hofberg · KG 50015
- Grundstücke in Hörgersteig · KG 50017
Was Bauland in Frankenburg am Hausruck kostet
112 €/m² Ø Baugrundstück 2025 · Bezirk Vöcklabruck: 165 €/m² · +102 % seit 2018
- 201856
- 201961
- 202061
- 202161
- 202274
- 202388
- 202493
- 2025112
Amtlicher Durchschnitt aller Käufe von Baugrundstücken durch Private, nicht der Wert eines bestimmten Grundstücks. Jeder Jahreswert bezieht die Käufe der vier Jahre davor mit ein.
Quelle: Statistik Austria, Immobilien-Durchschnittspreise (Baugrundstücke), CC BY 4.0
Häufige Fragen
Wie finde ich die Flächenwidmung eines Grundstücks in Frankenburg am Hausruck?
Oben die Grundstücksnummer (z. B. „452“ oder „1137/30“) oder die Adresse eingeben. Der Steckbrief zeigt Widmung, Gefahrenzonen und Schutzgebiete mit Quelle und Stand.
Kann ich in Frankenburg am Hausruck auf meinem Grundstück bauen?
Darfi zeigt, was die offenen Landesdaten sagen – ob das Grundstück als Bauland gewidmet ist, in einer Gefahrenzone liegt oder geschützt ist. Ob gebaut werden darf, entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Was kostet ein Baugrundstück in Frankenburg am Hausruck?
Im Durchschnitt 112 € je m² (2025, Statistik Austria). Der Preis eines einzelnen Grundstücks hängt von Lage, Größe, Form und Widmung ab und kann deutlich abweichen.
Darfi ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind Verordnungen und Bescheide – im Zweifel beim Bauamt Frankenburg am Hausruck nachfragen. Alle Gemeinden